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Aktuelles
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2009 nunmehr endgültig
Immer zum Jahresbeginn werden Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Dies hat Auswirkungen für Arbeitgeber, Beschäftigte und Familienversicherte.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beiträge in der Sozialversicherung werden von den Einnahmen der Versicherten, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Zum Jahreswechsel 2009 steigt die Bemessungsgrenze in der Kranken-und Pflegeversicherung von 3.600 EUR um 75 EUR auf 3.675 EUR im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beiträge in den alten Bundesländern von maximal 5.400 EUR (2008: 5.300 EUR) und in den neuen Bundesländern von höchstens 4.550 EUR (2008: 4.500 EUR monatlich zu zahlen.
Höhere Jahresarbeitsentgeltgrenzen
In der Krankenversicherung sind höher verdienende Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese beträgt im Jahr 2009 48.600 EUR bundeseinheitlich nach 48.150 EUR im laufenden Jahr 2008. Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine Grenze von 44.100 EUR (2008: 43.200 EUR). Wird die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten, können sich Arbeitnehmer entweder bei ihrer Krankenkasse freiwillig versichern oder zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln. Wegen der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen sollte die Wahl gründlich überlegt werden.
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung klettern leicht
Die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung sind Grundlage für eine Reihe von Rechenwerten im Beitrags- und Leistungsrecht. Die Bezugsgröße (West) steigt zum Jahreswechsel von monatlich 2.485 EUR auf 2.520 EUR, im Osten von 2.100 EUR auf 2.135 EUR. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Familienangehörige bundesweit monatliche Einkünfte von 360 EUR (2008: 355 EUR) erzielen können, ohne ihre Mitversicherung bei der Krankenkasse zu verlieren. Die Erstattungssätze der Kassen für selbstbeschaffte Kräfte zur häuslichen Krankenpflege oder Haushaltshilfe orientieren sich ebenfalls an der Bezugsgröße; die Krankenkassen können jetzt bis zu 2 EUR mehr pro Tag zahlen. Auch 2009 bleibt es bei der Versicherungsfreiheit der "400-Euro-Jobs". Außerdem hat der Chef die Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende allein zu tragen, wenn die monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 EUR beträgt.
Rechtskraft
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 wurde endgültig am 28.11.2008 im Bundesrat verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist jetzt nur noch eine Formalität.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Gisbert Kersting.
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