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Aktuelles
Thannheiser erläutert den Weiterbeschäftigungsanspruch nach der Kündigung
Kurznachricht zu "Weiterbeschäftigung nach der Kündigung sichern" von RA u. BetrWirt Achim Thannheiser, original erschienen in: AiB 1/2009 Heft 1, 44 - 47.
Der Verfasser erläutert die Wichtigkeit der Regelung des § 102 Abs. 5 BetrVG, wonach der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen kann, wenn Gründe gem. § 102 Abs. 3 BetrVG vorliegen. Der Widerspruch führe zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch des Betroffenen für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens. Ansonsten gelte nur der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch, der nur bei offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung gelte. Bei einer Freistellung von der Arbeitsplicht werde der Arbeitsplatz in der Regel schon anders besetzt oder aufgeteilt, so dass die Rückkehr schwieriger werde. Der Verfasser gibt dazu Durchführungshinweise für Betriebsräte und erläutert Fristen und Formalitäten des Betriebsratsbeschlusses.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Ursula Wetzold.
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