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Maier prüft die Zulässigkeit von tarifdispositiven Mindestlöhnen

Zusammenfassung von "Unterbietung des Mindestlohns durch Tarifverträge" von RA Arne Maier, original erschienen in: NZA 2009 Heft 7, 351 - 354.

Der Autor untersucht die derzeit im Schrifttum heftig diskutierte Frage, ob es sinnvoll und zulässig ist, dass die staatlichen Mindestlohngesetze (AEntG oder MiArbG) tarifdispositiv ausgestaltet werden. Die Ausführungen konzentrieren sich insbesondere auf die Frage, was es unter dem Blickwinkel der europarechtlichen Vorgaben bedeuten würde, wenn - wie manche Stimmen im Schrifttum fordern - die Tarifdispositivität verankert werden würde.

Maier stellt zunächst fest, dass gemäß § 8 Abs. 2 AEntG n.F. eine Unterbietung von Mindestlöhnen durch Tarifverträge generell ausgeschlossen sei. Abweichend hierzu enthalte § 8 Abs. 2 MiArbG n.F. eine beschränkte Öffnungsklausel für Tarifverträge, die vor dem 16.07.2008 abgeschlossen wurden, und für deren Folgetarifverträge. Der Autor kommt in seiner Analyse zu dem Schluss, dass das europäische Recht es gebiete, in- und ausländische Tarifverträge gleich zu behandeln. Eine Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot. Damit aber wäre das Grundanliegen des AEntG gerade in Entsendefällen "ausgehebelt". Maier stützt sein Ergebnis auf das Urteil des EuGH in der Rs. Portugaia Construcoes (EuGH, 24.01.2002, C 164/99, NZA 2002, 207) sowie auf die Entscheidung des EuGH vom 18.12.2007 in der Sache "Laval" (EuGH, 18.12.2007, C 341/05, NZA 2008, 159).

Eine Unterbietung der gesetzlichen Mindestlöhne nach § 4 MiArbG ist nach Ansicht des Verfassers europarechtlich möglich. Allerdings müssten alle europäischen Tarifverträge zur Unterbietung zugelassen werden. Die Öffnungsklausel in § 8 Abs. 2 MiArbG n.F. lasse aber nur die Unterbietung des Mindestlohns nur durch deutsche Tarifverträge zu. Insoweit bejaht der Autor einen Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot.

Bewertung:

In dem Beitrag wird eine arbeitsrechtliche Thematik erörtert, die in letzter Zeit überaus häufig im Mittelpunkt von Publikationen stand. Der Verfasser beschränkt sich darauf, die europarechtlichen Implikationen des Problems in den Blick zu nehmen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.

   

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