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Aktuelles
Wie die Mitbestimmung in der SE gewahrt werden kann: Eine Checkliste von Zachert u.a.
Kurznachricht zu "Europäische Aktiengesellschaft" von Prof. Dr. Ulrich Zachert, Dr. Werner Altmeyer, Thomas Diekmann, Dr. Norbert Kluge, original erschienen in: AiB 2009 Heft 5, 260 - 263.
Die Autoren berichten über die Umwandlung der tesa AG in die tesa SE. An diesem Beispiel zeige sich, wie die Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft SE (Societas Europaea) gestaltet werden kann. Die Mitbestimmung unterliege der Vereinbarung der Beteiligten. Hierbei müsse die Arbeitnehmerseite auf die Errichtung eines europäischen Betriebsrats genauso achten wie auf die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats. Geprägt dürften solche Verhandlungen vor allem durch Zeitdruck sein, vermuten die Autoren. Dennoch sollte der Betriebsrat auf wichtige Punkte drängen. Dazu haben die Autoren eine Checkliste erstellt. Diese Liste sieht unter anderem vor, die Auswirkungen auf die bisherige Mitbestimmung zunächst zu erfassen. Daran schließe sich die Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums an. Die Verhandlungsdauer betrage dann meist sechs Monate. Während der ganzen Zeit müssten die Arbeitnehmer gut informiert werden. Am Ende stehe eine Beteiligungsvereinbarung, die zur Größe des Betriebsrats, seiner Aufgaben und Ausstattung einerseits sowie zur Besetzung des Aufsichtsrats Aussagen enthält.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Christian Dierks, Harsefeld.
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