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Behrendt u.a. zu Besonderheiten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Kurznachricht zu "Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)" von Ri Malte Behrendt und MinR Ralf Gaumann und RiLG Dirk Liebermann, original erschienen in: ZTR 2009 Heft 12, 614 - 621.

Der Aufsatz beginnt mit einigen Bemerkungen zu den Tarifverträgen, die seit dem Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Jahr 2004 abgeschlossen wurden. Im anschließenden Hauptteil des Beitrags werden die wichtigsten Besonderheiten des zum 01.01.2010 in Kraft tretenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) gegenüber dem Tarifrecht der TdL erläutert. An dieser Stelle geht es insbesondere um Fragen der Arbeitszeit. Hingewiesen wird z.B. darauf, dass die "Regelarbeitszeit" von 40 Wochenstunden die bundesweit höchste wöchentliche Arbeitszeit aller öffentlichen Arbeitgeber ist. Darüber hinaus werden noch die in Hessen geltenden Besonderheiten bei den allgemeinen Arbeitsbedingungen, der Kinderzulage und der betrieblichen Altersvorsorge zusammengefasst. Weitere Teile des Aufsatzes gelten den Besonderheiten des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) sowie Besonderheiten bei den Nebentarifverträgen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Andrea Rosenfeldt.

   

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