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Gesetzgeber führt Elternzeit für Großeltern ein - Ein Beitrag von Böhm

Kurznachricht zu "Elternzeit für Großeltern" von RAin/FAinArbR Dr. Annett Böhm, original erschienen in: ArbRB 2009 Heft 12, 379 - 381.

Auch Großeltern können künftig bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, wenn sie den Nachwuchs ihres Kindes betreuen wollen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht. Der Beitrag beleuchtet die jüngste Änderung des BEEG, wonach auch Großeltern unter bestimmten Umständen Anspruch auf Elternzeit haben. Die Autorin beleuchtet die Voraussetzungen des Anspruchs gemäß § 15 Abs. 1a BEEG, liefert eine Musterformulierung für einen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber des Großelternteils und untersucht die Auswirkungen der Neuregelung auf die betriebliche Praxis. Die Autorin rechnet damit, dass die Großeltern in der Praxis relativ häufig Elternteilzeit beantragen werden, weil sie weiterhin keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Andererseits seien die Voraussetzungen sehr eng gesteckt, so dass letztlich nur wenige Arbeitnehmer/innen von der neuen Regelung profitieren würden.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.

   

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