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Aktuelles
Bayreuther referiert über die Nachwirkung von Zeitarbeitstarifverträgen im Kontext des Equal Pay/Treatment Gebots des AÜG
Kurznachricht zu "Nachwirkung von Zeitarbeitstarifverträgen im Kontext des Equal Pay/Treatment Gebots des AÜG" von Prof. Dr. Frank Bayreuther, original erschienen in: BB 2010 Heft 6, 309 - 315.
Nach dem Grundsatz des Equal Pay/Treatment werden Verleiharbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern für die Zeit einer Überlassung die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs zu gewähren und die Vergütung zu zahlen, welche vergleichbare Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs erhalten. Der Verfasser macht in seinem Beitrag darauf aufmerksam, dass sich in der Zeitarbeitsbranche viele Tarifwerke existieren, die von diesem Grundsatz abweichen. Er untersucht im Verlauf seines Aufsatzes die Frage, ob einschlägige Tarifverträge nach ihrem Auslaufen nachwirken, und ob auch nachwirkende Tarifverträge den Arbeitgeber vom Equal Pay/Treatment Gebot des AÜG befreien. Er kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass der Lehrsatz, wonach Tarifverträge nachwirken können, nur besagt, das TVG schließe nicht aus, dass einschlägige Tarifbestimmungen nachwirken können. Hiervon zu trennen sie jedoch die Frage, ob sich auch die jeweilige gesetzliche Öffnungsklausel mit einem nachwirkenden Tarifvertrag zufrieden gebe. Die Tarifpartner - so der Autor weiter - müssten über eine Nachfolgeregelung verhandeln können, ohne befürchten zu müssen, dass der Equal Pay/Treatment Grundsatz sogleich nach dem Auslaufen des bisherigen Tarifvertrags greift.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Dr. Andrea Martin.
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