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Aktuelles
Rechte des Betriebsrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern - Fandel und Geisler zu einem aktuellen Beschluss des BAG vom 21.07.2009
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 21.07.2009, Az.: 1 ABR 35/08" von RA Dr. Stefan Fandel, FAArbR und RAin Sarah Geisler, original erschienen in: BB 2010 Heft 6, 319 - 320.
Der Beitrag befasst sich mit einer am 21.07.2009 ergangenen Entscheidung des BAG (1 ABR 35/08). Danach dürfe der Betriebsrat nicht deswegen gegen die Übernahme eines Leiharbeitnehmers stimmen, weil dessen Arbeitskonditionen nicht mit dem Gleichstellungsgebot des § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG vereinbar seien. Der Verstoß gegen dieses sog. equal-pay-Gebot stelle keinen Verweigerungsgrund i.S.d. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar. Die Verfasser teilen die Ansicht des BAG, auch wenn sie die Gefahr des Lohndumpings durch die Einstellung "billiger" Leiharbeitnehmer sehen. Der Betriebsrat beim Entleiher habe nach dieser Entscheidung jedoch kaum Möglichkeiten, dies zu verhindern.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.
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