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Aktuelles
Die Anpassung von Betriebsrenten an die Teuerungsrate - ein Beitrag von Petersen u.a.
Zusammenfassung von "Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2010" von Olaf Petersen, Dr. Markus Bechtoldt und Katja Krazeisen, original erschienen in: DB 2010 Heft 5, 278 - 283.
Die Autoren skizzieren in ihrem Aufsatz die Teuerungsanpassung von Betriebsrenten im Jahr 2010. Sie erläutern insbesondere die Anpassungsverpflichtung, den Prüfungszeitpunkt und den Prüfungszeitraum, die Bestimmung des Anpassungsbedarfs und die nachholende Anpassung.
Die Verfasser teilen mit, dass die Teuerungsrate im Jahr 2009 nur 0,4% betrug. Langfristig rechnen sie jedoch mit einer Teuerungsrate von knapp 2%. Weiterhin betonen die Autoren, dass die Teuerungsanpassung der Betriebsrenten an der Entwicklung der Teuerungsrate gemessen wird. Insoweit bestimme § 16 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der Versorgungsleistungen zu prüfen hat. Den Anpassungsmaßstab regele § 16 Abs. 2 BetrVG. Im Hinblick auf die Prüfungszeitpunkte erläutern die Autoren, dass hier eine individuelle Ermittlung möglich ist. Als zulässig beschreiben sie jedoch auch eine Bündelung des Prüfungstermins. In seinem Urteil vom 30.08.2005 (Az.: 3 AZR 395/04) habe das BAG die durch eine Bündelung verursachte Verzögerung der ersten Anpassungsprüfung als zulässig beurteilt. Die Verfasser sind der Auffassung, dass eine Verzögerung von maximal elf Monaten möglich ist.
Der maßgebliche Prüfungszeitraum reiche vom Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag. Für die Bestimmung des Teuerungsanstiegs gelte der gleiche Prüfungszeitraum. Für diesen Zeitraum müsse auch die Nettolohnentwicklung bestimmt werden, da die Anpassung mindestens auf den niedrigeren der beiden Werte erfolgen müsse. Darüber hinaus erklären die Autoren, dass Maßstab für die Prüfung der ab dem 01.01.2003 geltende einheitliche Verbraucherpreisindex für Deutschland ist. Die jeweiligen Monatswerte seien den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen. Die Verfasser benennen die Werte für den Zeitraum 2007/2010 und ermitteln zudem den dreijährigen Nettolohnanstieg. Sie gelangen zu einer Teuerungsrate von 5,3%.
Ferner klären die Verfasser darüber auf, dass bei der Anpassung auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen ist. Als entscheidend beschreiben die Autoren diesbezüglich allerdings die objektive Sachlage. Außerdem komme auch eine nachholende Anpassung in Betracht, wenn die Renten zuvor wegen einer wirtschaftlich schlechten Lage nicht bzw. nicht ausreichend angepasst wurden. Aber auch in diesem Rahmen spiele die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers eine gewichtige Rolle. Zudem könne sich der Arbeitgeber über § 16 Abs. 4 BetrVG i.V.m. § 30c Abs. 2 BetrVG ab dem 01.01.1999 unter bestimmten Voraussetzungen von einer nachholenden Anpassung befreien.
Bewertung:
Der Aufsatz ist sehr ausführlich und behandelt somit viele wichtige Einzelheiten zu diesem Thema. Er ist daher geeignet, um sich vertiefend mit der Materie zu beschäftigen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Nadja Goldmann.
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