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Aktuelles
Neues aus der Sozialversicherung - Richter und Klatt zu aktuellen Entscheidungen
Zusammenfassung von "Blick ins Sozialversicherungsrecht" von RA/FASteuerR Ronald Richter und RA/FASozR/FAFamR Michael Klatt, original erschienen in: DStR 2010 Heft 9, 450 - 453.
Ausgehend von LSG-, BSG-, BVerfG- und EuGH-Entscheidungen zeigen die Autoren neue Entwicklungen in der Sozialversicherung auf. Zur Sprache kommen Fragen der Beitrags- bzw. Versicherungspflicht, des Alg II, der Unfall- und Rentenversicherung sowie - prozessual - der Untätigkeit.
Die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht ehrenamtlich tätiger Führungskräfte freiwilliger Feuerwehren bzw. deren Aufwandsentschädigungen habe das BSG bejaht (BSG, 15.07.2009, Az.: B 12 KR 1/09 R). Der EuGH (12.11.2009, Rs.: C-351/08) habe die Versicherungspflicht von Verwaltungsratsmitgliedern einer Schweizer AG bestätigt. Ferner seien Entscheidungen zur Beitragspflicht bei Auszubildenden, zur Anpassung der Beitragsbemessung bei verschlechterter Einkommenslage und zur Beitragspflicht auf Goldmünzen ergangen. So habe das LSG Niedersachsen-Bremen (25.09.2009, Az.: L 4 KR 109/07) auf einer Weihnachtsfeier anstelle von Weihnachtsgeld gewährte Krügerrandmünzen als Arbeitsentgelt behandelt. § 40 EStG könne dagegen nur bei z.B. Tombolagewinnen gelten.
Die Regelleistung des Alg II sei laut BVerfG (09.02.2010, Az.: 1 BvL 1/09) verfassungswidrig, gelte aber bis 31.12.2010 weiter. Die Autoren erwarten keine Klageflut, auch nicht im Hinblick auf ggf. gebotenen atypischen Sonderbedarf. Den Unfall eines Amateur-Fußballspielers bei der Sportausübung habe das BSG (27.10.2009, Az.: B 2 U 26/08 R) zu Recht nicht als Arbeitsunfall angesehen. Außerdem habe das BSG (30.06.2009, Az.: B 2 U 1/08 R) weitere Klarheit bei der Höhe des Verletztengeldes sowie bei der Witwenrente geschaffen. So könne der Wunsch beider, einen gemeinsamen Nachnamen zu tragen, nach BSG, 27.08.2009, Az.: B 13 R 101/08 R die Vermutung einer Versorgungsehe widerlegen, also eine Hinterbliebenenversorgung begründen. Die Autoren begrüßen das Urteil.
Schließlich habe das BVerfG (24.09.2009, Az.: 1 BvR 1304/09) bei einer seit 2004 anhängigen Klage einer Vertragsärztin eine Verletzung des Art. 19 Abs.4 GG infolge Untätigkeit festgestellt. Die Autoren betonen, dass die Sachentscheidung dadurch nicht ersetzt wird.
Bewertung:
In kompakter Form werden zahlreiche Entscheidungen aus dem Berichtszeitraum systematisiert und zusammengefasst. Bisweilen mag man sich allerdings eine kritischere Würdigung wünschen, z.B. bei der Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RiSG Andreas Dauck.
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