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Bundestag verabschiedet Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 05.03.2010 das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms zugunsten von Milchbauern (BT-Drs. 17/507) verabschiedet.

Gleichzeitig wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/495) abgelehnt, in dem sie einen besseren Schutz der Versicherten in der Krise forderten sowie eine Entschärfung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit.

Mit der Verabschiedung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes wird der Bund 2010 3,9 Milliarden Euro als Zuschuss an den Gesundheitsfonds zahlen. Außerdem wird das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt, um den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten. Das sogenannte Schonvermögen für die Altersvorsorge für Langzeitarbeitslose wird erhöht. Aus einem Grünlandmilchprogramm erhalten 2010 und 2011 deutsche Milchbauern Grünland- und Kuhprämien ausgezahlt.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 17/507 (PDF)
Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung: BT-Drs. 17/814 (PDF)
Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses: BT-Drs. 17/928 (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

03.03.2010

Bundesrat warnt vor Mehrkosten der Kommunen durch höhere Freibeträge

27.01.2010

Finanzspritze für Gesundheitsfonds und Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen - Bundesregierung legt Entwurf eines Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes vor

27.01.2010

Linksfraktion will Sonderbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung verhindern

Quelle:Bundestag
Mitteilung vom 05.03.2010

   

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