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Aktuelles
Arbeit der Finanzämter wurde bewertet
Die Arbeit der Finanzämter ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) von Steuerexperten überwiegend positiv bewertet worden.
Die Steuerverwaltungen der Länder haben in der Zeit vom 15.09. bis 31.12.2009 eine Online-Befragung bei Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen zur Qualität der Arbeit der Finanzverwaltung durchgeführt. Diese Umfrage wurde durch das BMF, den Deutschen Steuerberaterverband, die Bundesverbände der Lohnsteuerhilfevereine sowie die Steuerberaterkammern des Bundes und der Länder unterstützt. An der Umfrage nahmen rund 5.600 Steuerberater und 2.900 Beratungsstellen teil.
50 % aller Antworten lauten nach Angaben des BMF auf "sehr zufrieden" oder "zufrieden", 30 % der Antworten hätten eine "überwiegende Zufriedenheit" attestiert. Fachliche Kompetenz und bürgerfreundliches Verhalten der Beschäftigten seien mit den höchsten Wertschätzungen belegt worden. Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen und vor allem von Einsprüchen sei hingegen als nicht durchweg zufriedenstellend beurteilt worden. Ebenso hätten die Befragten die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitsbereiche der Finanzverwaltung sowie die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung vielerorts noch als verbesserungswürdig eingestuft. Bei der Umfrage sei die Arbeit der Finanzverwaltung von den Lohnsteuerhilfevereinen im Schnitt etwas besser beurteilt worden als von den Steuerberatern. Dieses führt das BMF auch darauf zurück, dass die Sachverhalte bei der Besteuerung von Arbeitnehmern - als Arbeitsbereich der Lohnsteuerhilfevereine - in der Regel einfacher seien als viele der Steuerangelegenheiten, die von den Steuerberatern (zusätzlich) bearbeitetet werden.
Die Befragungsergebnisse würden nun von den Landesfinanzbehörden intensiv ausgewertet. Auf Bundesebene seien Gespräche mit den Spitzenorganisationen der Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine geplant. Nach Ansicht des BMF liefern die Ergebnisse der Umfrage u.a. Ansatzpunkte für mögliche Verbesserungsmaßnahmen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 04.03.2010.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.
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