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Deutscher Gesetzgeber muss nachsitzen! Berscheid bespricht EuGH-Urteil in der Rs. Kücükdeveci v. 19.01.2010
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 19.01.2009, Az.: C-555/07 (Rechtsunwirksamkeit der Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Altersdiskriminierung)" von Vors. RiLAG a. D. Dr. Ernst-Dieter Berscheid, original erschienen in: ZInsO 2010 Heft 7, 297 - 304.
Der Beitrag enthält eine Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 19.01.2010 in der Rs. Kücükdeveci. Der Autor analysiert insbesondere die Folgen der Entscheidung für die insolvenzrechtliche Praxis und beleuchtet den Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers.
Nach Ansicht des EuGH, 19.01.2010, Rs.: C-555/07, verstößt die deutsche Regelung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist daher von den nationalen Gerichten auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen. Kündigungen in der Insolvenz sollten nach Berscheid stets mit einer Frist ausgesprochen werden, die § 622 Abs. 2 S.2 BGB nicht nutzt, längstens mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gemäß § 113 S. 2 InsO.
Ein Problem der Entscheidung sei die Frage, ob im Fall der gesetzlichen Neuregelung alle diejenigen Arbeitnehmer, deren Kündigungsfrist sich gegenüber dem status quo wieder ändert, auf einen "Besitzstand" berufen können. Des Weiteren wirft der Autor die Frage auf, ob die Gerichte in Arbeitssachen generell Kündigungen, die nach § 622 Abs. 2 S. 2 BGB berechnet werden, in fristgerechte Kündigungen umdeuten können. Dies könnte aus Berscheids Sicht wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion fraglich sein. Der Verfasser moniert, dass das deutsche Recht bisher unzureichend an die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung angepasst worden sei. Er appelliert an den deutschen Gesetzgeber, die Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen neu zu regeln. Berscheid macht hierfür einen Regelungsvorschlag. Abschließend erneuert er seine Forderung nach Schaffung eines Arbeitsvertragsgesetzbuches.
Bewertung:
Eine weitere Besprechung dieser wichtigen Grundsatzentscheidung des EuGH. Weiterführend sind vor allem die Anmerkungen des Autors zum Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.
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