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Aktuelles
Neue Urteile zur personenbedingten Kündigung - Ein Rechtsprechungsreport von Kock
Kurznachricht zu "BB-Rechtsprechungsreport zur personenbedingten Kündigung 2008/2009" von RA FAArbR Dr. Martin Kock, original erschienen in: BB 2010 Heft 11, 633 - 640.
Im Beitrag werden Gerichtsentscheidungen skizziert, die 2008/2009 im Bereich der personenbedingten Kündigung ergangen sind. Den einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden Urteile zu krankheitsbedingten Kündigungen, zum anderen Entscheidungen zu Kündigungen wegen Minder- bzw. Schlechtleistung. Darüber hinaus werden neue Entscheidungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement erläutert.
Aus der Vielzahl der besprochenen Entscheidungen verdienen folgende Urteile besondere Erwähnung: Im Urteil des LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 (10 Sa 495/08) habe das Gericht u.a. festgestellt, dass eine Beendigungskündigung nur dann in Betracht komme, wenn keine Möglichkeit zu einer anderweitigen Beschäftigung, u.U. auch mit schlechteren Arbeitsbedingungen bestehe. Im konkreten Fall hätte die Arbeitgeberin vor Ausspruch der Beendigungskündigung prüfen müssen, ob sie der Arbeitnehmerin nicht im Wege einer Änderungskündigung mit entsprechender Reduzierung der Arbeitszeit einen kleineren Zustellbezirk mit einer geringeren Zustellmenge hätte zuweisen können. Biete der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung dem Arbeitnehmer an, den Vertrag der noch bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anzupassen und lehne der Arbeitnehmer dies ab, so bleibe der Arbeitgeber grundsätzlich dennoch verpflichtet, das abgelehnte Angebot durch Änderungskündigung anzubieten.
Aus dem Bereich der Kündigungen wegen Minderleistung ist auf die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz v. 15.10.2008 (8 Sa 345/08) hinzuweisen. Das Gericht hat geurteilt, dass auch bei einer personenbedingten Kündigung wegen erheblicher Minderleistung regelmäßig eine vorherige Erteilung einer Abmahnung erforderlich sei. Das Abmahnungserfordernis bestehe grundsätzlich bei Störungen im sog. Leistungsbereich und bei Kündigungen, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem in seiner Person liegenden Grund ausgesprochen werden, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen könne.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.
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