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Aktuelles
Peter lehnt Offenlegung der Aufwendungen für Betriebsratsmitglieder ab
Kurznachricht zu "Ehrenkodex für Betriebsräte" von RAin Dr. Gabriele Peter, original erschienen in: FA 2010 Heft 3, 73 - 76.
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Betriebsversammlung das Recht auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder erhalten soll. Die Autorin lehnt in ihrem Beitrag dieses Vorhaben als "völlig überzogen" ab. Dies komme einem Misstrauensvotum gegenüber den Betriebsratsmitgliedern gleich. Die Offenlegungspflicht reduziere Betriebsratsarbeit auf einen reinen Kostenfaktor. Peter befürchtet, diese Zahlen würden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegen Betriebsräte eingesetzt. Sie verweist darauf, dass auch der Deutsche Anwaltsverein die Notwendigkeit eines solchen Vorhabens bezweifelt habe. Stattdessen fordert die Autorin, die Vorschrift des § 37 Abs. 4 BetrVG so auszugestalten, dass die Vorschrift auch für die moderne Arbeitswelt anwendbar werde.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.
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