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Aktuelles
LAG Düsseldorf: Ortstermin am Düsseldorfer Flughafen beschlossen
Das LAG Düsseldorf hat einen Ortstermin zur Überprüfung des Vorliegens eines Gemeinschaftsbetriebes von zwei Unternehmen aus dem Bereich der Flugzeugabfertigung am Düsseldorfer Flughafen beschlossen (Az.: 14 TaBV 24/10).
In einem vor dem LAG Düsseldorf anhängigen Beschlussverfahren ist die Frage zu klären, ob zwischen den an dem Verfahren beteiligten zwei Unternehmen, der B-GmbH und der C-GmbH ein Gemeinschaftbetrieb besteht. Beide Firmen betreiben an dem Flughafen Düsseldorf Dienstleistungen aller Art für den Flugbetrieb, insbesondere im Bereich der Flugzeugabfertigung. Die B-GmbH gründete im Jahre 2008 die C-GmbH als 100%ige Tochter. Ebenfalls im Jahr 2008 gründete die B-GmbH eine weitere 100 %ige Tochter, die D-GmbH. Diese ist auch im Rahmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung der Airportservices tätig. Ab dem Winterflugplan 2008 führte die C-GmbH auftragsgemäß die Abfertigung der Maschinen einer der größten Fluglinien am Düsseldorfer Flughafen durch. Hierzu bediente sich ca. 120 bis 140 von der D-GmbH entliehenen Arbeitnehmer. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob trotz juristischer Trennung der B- und C-GmbH aufgrund personeller, räumlicher, organisatorischer und technischer Verknüpfung ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt.
Das ArbG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 15.01.2010 (Az.: 13 BV 97/09) den Gemeinschaftbetrieb festgestellt, wogegen sich die beiden Firmen im Beschwerdeverfahren wenden. Um die vom antragstellenden Betriebsrat vorgetragenen Behauptungen zum Gemeinschaftbetrieb zu überprüfen, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen Ortstermin in den Geschäftsräumen der Unternehmen im Monat Juli 2010 angesetzt.
Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 25.05.2010
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