Ansichten & Aussichten
Die Kolumne zu Trends im Personalmanagement
von Prof. Dr. Thomas Jansen, Fachhochschule Münster, Fach-bereich Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt: Internationales Personal-/Bildungsmanagement
Weiterbildung für ältere Mitarbeiter
In der Februar-Kolumne beschäftigt sich Herr Prof. Dr. Jansen mit der älter werdenden Belegschaft in Unternehmen. Dabei sind die Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Mitarbeiter von zentraler Bedeutung ...mehr
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Thema der Woche
Befristete Arbeitsverträge - Wie oft Sie mit Sachgrund verlängern dürfen
Befristung mit oder ohne Sachgrund? Vor dieser Frage stehen Arbeitgeber nur zu oft, wenn es um den zeitlich beschränkten Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters geht. Doch wurde erst einmal ein Sachgrund im Vertrag vereinbart, sind Anzahl und Höchstdauer weiterer Vertragsverlängerungen eine große Herausforderung. Erfahren Sie, wie oft ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden darf und wie erst kürzlich das EuGH dazu entschieden hat.
Einem befristeten Arbeitsverhältnis steht häufig der unbefristete Beschäftigungswunsch des Arbeitnehmers gegenüber. Doch Befristungen stellen für Unternehmen manchmal die einzige Möglichkeit dar, vorübergehende Personalbedarfe zu bewältigen und die Flexibilität zu erhöhen. So wird beispielsweise der längerfristige Ausfall eines unbefristeten Mitarbeiters durch den Einsatz einer Vertretungskraft überbrückt. Gründe sind nicht selten eine längere Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit. Projektbezogene Auftragsspitzen oder ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an Arbeitsleistung liefern ebenfalls überzeugende Gründe, einen Arbeitnehmer lediglich befristet einzustellen. Arbeitgeber sollten allerdings beachten, dass die Voraussetzungen für befristete Beschäftigungsverhältnisse sehr unterschiedlich sind ...mehr
Aktuelle Nachrichten
Trend- und Themenscout
Die aktuellen Top5 der Suchbegriffe auf PersonalPraxis24:
Neuerungen 2012: Was sich zum Jahresbeginn geändert hat
Der Jahreswechsel hat zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht mit sich gebracht: Neue Genehmigungs-verfahren zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer treten in Kraft. In der Arbeitnehmerüberlassung wird erstmals eine verbindliche Lohnuntergrenze festgesetzt. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten nicht mehr und die Insolvenzgeldumlage beläuft sich für das Jahr 2012 auf 0,04 Prozent.
Die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften soll die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer vereinfachen und ist seit Jahresbeginn in Kraft. Damit wird die Arbeitsgenehmigungspflicht für die Beschäftigung von Fachkräften mit Hochschulabschluss, Auszubildenden und Saisonkräften aus Bulgarien und Rumänien aufgehoben ...mehr
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