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Altersgrenzen im Arbeitsrecht: So vermeiden Sie Fehler
Viele Arbeitgeber glauben, dass Beschäftigte bei Erreichen eines bestimmten Alters automatisch ausscheiden. Daher versäumen sie es, im Arbeitsvertrag Altersgrenzen zu vereinbaren. Gibt es auch an anderer Stelle, zum Beispiel in einem Tarifvertrag, keine geregelte Altersgrenze, kann es rechtliche Probleme geben. Typische Fälle aus der Praxis stellen wir hier vor.
![]() | Fehler Nr. 1:Altersgrenzen im Arbeitsrecht sind selbstverständlich
|
![]() | Fehler Nr. 2:Altersgrenzen werden nicht vereinbart |
![]() | Irrtum Nr. 3:„Die Altersgrenze wird formell falsch vereinbart“ |
Beitrag von: Dr. Heinz J. Meyerhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Greven/
Foto:©studiostocks-Fotolia.com