Informativer Beitrag über sog. Employee Assistance Programs als Medium zur Mitarbeiterberatung

Die Bezeichnung EAP kommt aus dem Englischen und ist die Abkürzung für Employee Assistance Program, was mit  „Externe Mitarbeiterberatung“ übersetzt werden kann. In den USA ist es bereits seit langem weit verbreitet – dort bieten rund 90 Prozent der (größeren) Firmen ihren Mitarbeitern ein solches Programm an.

Mit EAP werden die Mitarbeiter bei allen Arten von Problemen – beruflichen und privaten – durch einen qualifizierten externen Beratungsdienst unterstützt. Der Umfang der Beratung und der Beratungsthemen sind je nach Anbieter recht unterschiedlich – natürlich auch die Qualität.

Standardmäßig gehören die folgenden Beratungsleistungen zu einem umfassenden EAP-Angebot:

  • Psychologische Beratung:
    Probleme emotionaler, persönlicher und arbeitsbezogener Art werden von geschulten Fachkräfte mit den Mitarbeitern erörtert. Das kann telefonisch oder persönlich (face-to-face) geschehen. Es handelt sich nicht um eine Therapie. Besteht ein solcher Bedarf, können die Berater aber bei der Auswahl und der Terminfindung bei einem Therapeuten helfen. Mögliche Themen: Allgemeine Hilfestellung bei Konflikten oder Lebenskrisen.
  • Beratung in Sachfragen:
    Häufig sind es auch die kleinen Dinge, die Mitarbeitern Probleme bereiten (Welche Behörde ist eigentlich für eine bestimmte Angelegenheit zuständig? Mögliche andere Belastungen: Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, Schulprobleme der Kinder u.v.m.). Die EAP-Berater geben Hinweise und Informationen, stellen Kontakte zu den richtigen Ansprechpartnern her und helfen so, das Problem schnell zu lösen.
  • Beratung bei arbeitsbezogenen Fragen:
    Umgang mit Stress, Zeit- und Selbstmanagement, betriebsinterne Konflikte, Sorgen um den Arbeitsplatz, Überforderung, Umorganisationen und viele Problemstellungen mehr können von den Beratern begleitet und gelöst werden.
  • Suchtberatung:
    Ist der Mitarbeiter suchtgefährdet oder bereits süchtig (Alkohol, Drogen), werden Wege aus der Sucht aufgezeigt. Mögliche Fragestellungen: Welche Mittel und Ansprechpartner stehen zur Verfügung, wie wird das finanziert? Ferner kann Hilfe bei der Suche nach einem qualifizierten Arzt oder Therapieplatz geleistet werden.
  • Unterstützung von Führungskräften:
    Bei Problemen mit auffälligen oder psychisch kranken Mitarbeitern geben die Berater qualifizierte Ratschläge. Dabei werden neben allgemeinen Fragen zur Mitarbeiterführung auch solche zur Gesundheitsvorsorge oder zur Konfliktbewältigung beantwortet.

Einzelne Beraterfirmen bieten inzwischen auch eine integrierte Gesundheitsberatung durch Ärzte an, sodass der Mitarbeiter ganzheitlich betrachtet wird.

Beispiel:

Die alleinstehende Mutter eines Mitarbeiters liegt im Krankenhaus und muss anschließend in ein Pflegeheim übersiedeln, weil sie sich zu Hause nicht mehr allein helfen kann. Die Berater helfen bei der Klärung der Situation (emotional) und vermitteln Kontakte zu einem entsprechenden Pflegeheim.

Wie weit die Beratung und Unterstützung geht, hängt sehr von der Qualifikation der Berater, dem Anbieter und dem geschlossenen Vertrag ab. Vielfach gehören auch Beratung beim Wiedereingliederungsmanagement, betrieblichen Gesundheitsmanagement oder die Ausbildung zu Gesundheitsberatern dazu. Angeboten werden in der Regel auch Seminare und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter und Führungskräfte.

Was kostet EAP?

Die Beratung im Rahmen von EAP kostet für jeden Mitarbeiter, dem das Programm angeboten wird, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme Geld. Es werden in der Regel Pauschalbeträge nach Mitarbeiteranzahl vereinbart. Die Inanspruchnahme, also die tatsächliche Kontaktaufnahme eines Mitarbeiters mit den Beratern liegt im Durchschnitt etwa bei 10 Prozent. Die Preise sind sehr unterschiedlich, sie richten sich nach dem Umfang der Beratung, der Qualifikation der Berater und dem zeitlichen Angebot. So ist natürlich ein Service,  der rund um die Uhr zur Verfügung steht, teurer, als wenn das Beratungsangebot nur zwischen 8 und 16 Uhr besteht.

Preiswert ist aber nicht unbedingt dasselbe wie günstig. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber mit der Teilnahme an EAP erreichen möchte. Soll es nur ein „Feigenblatt“ sein (>>“seht her, ich tue etwas für meine Mitarbeiter“) oder ein echtes und hilfreiches Angebot?

Was hat der Arbeitgeber von EAP?

Ein Wirtschaftsunternehmen nimmt in der Regel nur Geld in die Hand, wenn es sich davon einen Gewinn verspricht. Der Gewinn ergibt sich in vielfältiger Form. Die Beratungsunternehmen versprechen einen Return of Investment zwischen 1:4 und 1:70. Die Wahrheit wird vermutlich eher im unteren Bereich liegen, sicher ist aber, dass sich der Mitteleinsatz rechnet. Das belegen auch zahlreiche Studien zu diesem Thema. Schon EAP als Einzelmaßnahme hat nachweisbare positive Auswirkungen. Grundsätzlich gehört es aber in ein Gesamtkonzept, das einen „guten“ Arbeitgeber ausmacht. In Unternehmen, in denen die Mitarbeiter nicht nur als Kostenfaktor, sondern als wichtiger Bestandteil der Wertschöpfungskette angesehen werden, ist EAP ein Baustein von vielen. Auch deshalb ist die konkrete Wirkung in Euro und Cent schwer zu bestimmen. Außerdem zeigen sich Wirkungen in Bereichen, die nicht immer pekuniär zu bewerten sind.

Tipp:

EAP funktioniert am besten, wenn die Mitarbeiter schon eine positive Grundstimmung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Sind die Beschäftigten in hohem Maße enttäuscht und frustriert, herrscht sogar vielleicht ein Klima des Misstrauens, werden die Angebote nur zögerlich angenommen.

Folgende positive Auswirkungen sind mit dem Einsatz von EAP verbunden:

  • Rekrutierung und Mitarbeiterbindung:
    Der Arbeitgeber zeigt Interesse an seinen Beschäftigten und ist erkennbar bereit, diese auch in nicht arbeitsbezogenen Bereichen zu unterstützen und dafür Mittel aufzuwenden. Die Mitarbeiter und auch Bewerber erkennen, dass sie vom Arbeitgeber als Menschen und ganzheitlich wahrgenommen werden. Sicher wird sich kein Bewerber nur wegen eines EAP-Angebotes für ein Unternehmen entscheiden, aber es kann durchaus einer der Bausteine für seine Entscheidung sein.
  • Verringerung von Fehlzeiten:
    Dadurch, dass insbesondere psychische Probleme früher und schneller angegangen werden können, dauert eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr so lange oder kann sogar ganz vermieden werden. Soweit das Angebot auch medizinische Fragen/Unterstützung umfasst, können Behandlungszeiten verkürzt und schnellere Termine beim Arzt oder im Krankenhaus organisiert werden.
  • Erhöhung der Produktivität:
    Mitarbeiter, die mit ihren Gedanken bei privaten oder beruflichen Problemen sind, können nicht so produktiv sein, als wenn sie sich voll auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Muss sich ein Beschäftigter etwa Gedanken um die Heimunterbringung seiner Mutter machen, ist er abgelenkt und erbringt nicht die erwartete Leistung. Erhält er frühzeitig Unterstützung durch einen Berater, reduzieren sich die Probleme und damit die Ablenkung erheblich.
  • Senkung des Unfallrisikos:
    Ein unkonzentrierter, mit seinen Sorgen beschäftigter Mitarbeiter verursacht aus Unachtsamkeit wesentlich schneller und häufiger einen Unfall. Das gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern insbesondere im gesamten produzierenden Gewerbe.

Fazit

Allein diese Auswahl der vorteilhaften Wirkung von EAP macht den Wert eines solchen Engagements seitens des Arbeitgebers deutlich. Die Nutzung des Angebots wird dem Arbeitgeber durch Reports nachgewiesen. Diese sind natürlich anonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter zu. Das ist ohnehin das Prinzip der EAP-Beratung: Absolute Vertraulichkeit. Der Arbeitgeber erfährt nicht, welche Mitarbeiter die Beratung in Anspruch genommen haben und mit welchen Fragen/Problemen. Andernfalls wäre bei den Beschäftigten sicherlich keine Akzeptanz gegeben.

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