Die Verschiebung des Termins für die Steuererklärung 2021 geht auf das vierte Corona-Steuerhilfegesetz zurück. Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) berichtet, sollen damit sowohl Steuerzahlende als auch Steuerberaterinnen und -berater sowie Lohnsteuerhilfevereine entlastet werden. Denn die Anforderungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung sind durch Neuerungen wie die Homeoffice-Pauschale, die erleichterte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes oder Steuererleichterungen für Unternehmen und Freiberufler gestiegen.
Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2021 sogar Zeit bis zum 31. August 2023. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei denen die Steuererklärung für 2020 noch aussteht, erhalten bei professioneller Beratung einen nochmaligen Aufschub bis 31. August 2022. Ursprünglicher Termin hierfür war der 31. Mai 2022. Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2021 freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit, konkret bis zum 31. Dezember 2025.
Der VLH weist zudem darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld zu den Lohnersatzleistungen zählt. Wer im letzten Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung erhalten hat, müsse eine Steuererklärung abgeben. Zu diesen Leistungen zählen neben sämtlichen Kurzarbeitergeldern einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse zum Beispiel auch Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld.