Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine persönliche Schlussbesprechung nach einer Betriebsprüfung. Das geht aus einem Beschluss des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf hervor. Sie fiel aus, weil Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen aufgrund der Corona-Pandemie untersagt waren.
Reputationsgewinn für sinnstiftende Berufsfelder22.02.2021-Viele junge Menschen finden Pflegeeinrichtungen als Arbeitgeber attraktiver als noch vor der Pandemie. Auch andere sinnstiftende Berufsfelder werden beliebter, berichtet… weiterlesen