Beschäftigte in Deutschland sollen ab 2023 die Möglichkeit bekommen, eine einjährige Auszeit vom Job zu nehmen, um sich beruflich fortzubilden. Das geht aus Plänen von Bundesarbeitsminister Heil hervor.
Weiterbildung mit Lohnersatzleistung geplant
Während des sogenannten Weiterbildungsjahrs sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Lohnersatzleistung bekommen. „Wir werden ermöglichen, dass sich Beschäftigte ein Jahr weiterbilden oder neu orientieren können oder – in Teilzeit – auch zwei Jahre”, sagte der Arbeitsminister in der vergangenen Woche der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Der Staat werde in diesen Phasen den Lebensunterhalt sichern, durch eine Lohnfortzahlung vergleichbar mit dem Arbeitslosengeld, so Heil. Die Beschäftigten würden demnach während des Weiterbildungsjahrs 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres Einkommens vom Staat bezahlt bekommen. Heil appelliert an die Unternehmen, die Pläne zu unterstützen. Für das „große Reformprojekt“ brauche es Vereinbarungen mit den Arbeitgebern.
Vorbild Österreich
Der Arbeitsminister möchte Deutschland zu einer „Weiterbildungsrepublik“ machen und verweist auf Österreich, wo bereits vor über 20 Jahren die sogenannte Bildungskarenz eingeführt wurde. Diese hat nach Heils Ansicht die Weiterbildung in unserem Nachbarland massiv nach vorne gebracht. Die Mindestdauer der Bildungskarenz liegt bei zwei Monaten, die Maximaldauer bei zwölf Monaten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich können die Auszeit zur Weiterbildung in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Während der Bildungskarenz bekommen die Beschäftigten ein „Weiterbildungsgeld” in Höhe des Arbeitslosengelds.
Quelle: Personalwirtschaft.de