„Nach dem Koma geht es munter weiter – Auch eine Alkoholvergiftung hält Jugendliche später nicht vom Trinken ab“ (Die Welt vom 5.8.2009)
„Der falsche Freund – Immer mehr Jugendliche trinken exzessiv“ (Der Tagesspiegel vom 5.8.2009)
„Immer mehr Kids saufen sich ins Krankenhaus“ (Bild.de vom 4.8.2009)
Solche oder ähnliche Schlagzeilen hat wohl jeder schon gelesen. Natürlich passieren solche Exzesse üblicherweise nicht im Unternehmen. Ungerührt lassen dürfen die Nachrichten den verantwortungsvollen Ausbilder und Unternehmensleiter aber trotzdem nicht. Der Ausbilder und der Ausbildende haben ihren Mitarbeitern und in ganz besonderem Maße ihren Auszubildenden gegenüber Fürsorgepflichten. Und das sollte nicht nur deshalb ein Thema sein. Wer weiß denn schon, ob ein Auszubildender am Montagmorgen nicht noch unter den Nachwirkungen eines Alkoholexzesses vom Wochenende leidet? Gerade im produzierenden Gewerbe ist die Unfallgefahr im (rest-)alkoholisierten Zustand nicht zu unterschätzen.
Davon abgesehen: Was hat ein Unternehmen von Auszubildenden oder Mitarbeitern, die wegen Alkoholproblemen häufig ausfallen, ihren Aufgaben nicht nachkommen (können) und nur eine geringe Produktivität zeigen? Es liegt also im wohlverstandenen Interesse des Unternehmens, schon und gerade bei Auszubildenden die Weichen richtig zu stellen.
Wer trinkt wie viel?
An dieser Stelle einige Zahlen, die die Bedeutung des Themas unterstreichen:
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Im Durchschnitt trinken die Jugendlichen in Deutschland das erste Mal mit 14 Jahren Alkohol.
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Die erste (Voll-)Rauscherfahrung wird mit 15,5 Jahren gemacht.
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76 Prozent der männlichen Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren trinken mindestens einmal monatlich Alkohol. Bei den Mädchen in dieser Altersgruppe sind es etwa 30 Prozent.
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Rund 22 Prozent der 12 bis 17-Jährigen trinken mindestens einmal wöchentlich Alkohol.
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Gut die Hälfte der 16 bis 17-Jährigen nahm mindestens einmal im Jahr am so genannten Komatrinken teil.
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA))
Wirkung von Alkohol und Drogen
Alkohol und seine Wirkungen und Folgen sind wohl jedem hinlänglich bekannt. Daneben werden aber auch gerade von Jugendlichen verschiedene andere, illegale Drogen konsumiert. Die jeweiligen Vorlieben wechseln, es kommen regelmäßig neue oder veränderte so genannte Designerdrogen hinzu, deshalb ist eine vollständige Beschreibung an dieser Stelle nicht sinnvoll. Gleichwohl hier einige der aktuell am häufigsten genutzten Drogen und eine kurze Beschreibung:
- Canabis (Haschisch / Marihuana)
Canabis wird in der Regel – häufig vermischt mit Tabak – geraucht. Die Droge verstärkt bereits vorhandene psychische Befindlichkeiten (positiv wie negativ), wird häufig zur Entspannung genutzt. Es besteht die Gefahr psychischer Langzeitfolgen und psychischer Abhängigkeit. Zu hohe Dosierungen können zu Kreislaufprobleme, Wahnvorstellungen und Panikattacken führen. - LSD
Chemisch hergestellte Droge, die zu Psychosen führen kann. Starke psychische Abhängigkeit. LSD ist derzeit bei Jugendlichen eher selten in Gebrauch. - Kokain und Crack
Kokain wird aus dem südamerikanischen Kokastrauch hergestellt. Bei Crack handelt es sich um rauchbares Kokain. Die Droge wirkt stark euphorisierend, führt zur Hyperaktivität, Verlust von Hemmungen, Halluzinationen. Körperliche Auswirkungen, wie Schädigung der inneren Organe, psychische Wirkungen sind z.B. Psychosen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Depressionen. Starke psychische Abhängigkeit. - Opiate (z.B. Heroin)
Wird aus dem Schlafmohn hergestellt. Die Droge wirkt stark euphorisierend sowie angst- und schmerzmindernd. Die Gefahr einer Überdosierung mit tödlichen Folgen ist groß. Der Missbrauch führt sehr schnell zu körperlichen Beeinträchtigungen und zu einer ausgesprochen starken körperlichen und psychischen Abhängigkeit. Opiate zählen allerdings nicht zu den häufigsten genutzten Drogen bei Jugendlichen. - Ecstasy/ Amphetamine
Bei dieser Stoffgruppe handelt es sich um synthetisch hergestellte Substanzen. Sie kommen in vielfältiger Form (Pillen, Tabletten, Kapseln) in den Handel. Wie die Zusammenstellung der Substanzen sind auch die Wirkungen unterschiedlich. In der Regel bewirken sie ein Glücksgefühl, vorübergehende Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Konzentration. Natürliche Körperreaktionen wie Müdigkeit, Hunger oder Schmerzen werden unterdrückt. Bei einer zu hohen Dosierung kann es zu Kreislaufzusammenbrüchen, Verfolgungswahn und Halluzinationen kommen. Als Langzeitfolgen sind Nerven- und Hirnschädigungen zu nennen. Längerer Gebrauch führt zu starker psychischer Abhängigkeit.
Mit großem Abstand am häufigsten ist jedoch der Missbrauch von Alkohol. Deshalb beschäftigt sich dieser Beitrag auch schwerpunktmäßig mit dieser legalen Droge.
Alkohol ist akzeptiert
Ein wesentliches Problem ist der allgemeine Umgang mit Alkohol in unserer Gesellschaft. In Deutschland gibt es keine nennenswerte Trinkkultur. Jeder trinkt im Grunde wann und wieviel er will. Das ist gesellschaftlich akzeptiert. In anderen Ländern, etwa bei den skandinavischen Nachbarn, hat man dafür Verständnis, wenn jemand gelegentlich „kräftig zulangt“. Dafür ist es aber verpönt, allzu regelmäßig Alkohol zu trinken, auch wenn das im Rahmen geschieht. Anders etwa in den Mittelmeerstaaten, z.B. Italien oder Spanien). Dort trinkt man fast jeden Tag Alkohol – das Glas Wein zum Essen gehört einfach dazu. Allerdings wird man dort schief angesehen, wenn man zu viel trinkt und sich besäuft. Diese Einschränkungen gibt es bei uns im Grunde nicht. Beide Spielarten – auch in Kombination – sind weitgehend akzeptiertes Verhalten.
Das Vorbild der Erwachsenen sollte nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es auch so wichtig, dass im ganzen Unternehmen klare Regeln zum Thema Alkohol bestehen und diese auch eingehalten werden. Der Ausbilder wird unglaubwürdig, wenn er mit seinen Schützlingen über die schädlichen Folgen von Alkohol spricht und diese in ihrer Abteilung mit regelmäßigem Alkoholgenuss konfrontiert werden.
Ausbilder in der Pflicht?
Die Antwort kann nur lauten: Ja! Selbst wenn man die Fürsorgepflicht nur auf das reine Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis begrenzt sehen will, muss das Bestreben des Ausbildungsbetriebes darin liegen, qualifizierte und leistungsfähige Mitarbeiter heranzuziehen – wozu bildet man denn sonst aus? Gerade vor dem Hintergrund des Demografieproblems muss dieses Interesse im Vordergrund stehen. Die Zahlen des ins Erwerbsleben strebenden Jugendlichen verringern sich in den kommenden Jahren stetig (Siehe auch Beitrag „Demographie“). Damit steht immer weniger Nachwuchs zur Verfügung. Die Betriebe müssen also um jeden Auszubildenden miteinander konkurrieren. Dann ist aber jeder junge Mensch, der wegen Alkohol- oder Drogenproblemen die Ausbildung abbricht oder danach nicht in dem erlernten Beruf arbeiten kann, einer zuviel.
Für Jugendliche sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen, das den Betrieben besondere Fürsorgepflichten auferlegt. Aber auch unabhängig davon sollten die Unternehmen ein großes Eigeninteresse an qualifizierten und leistungsfähigen Mitarbeitern haben, schließlich investieren sie viel Geld in die Ausbildung.
Ein ganz wichtiger Faktor kommt noch hinzu. In dem schwierigen Alter, in dem sich die Auszubildenden in der Regel befinden, werden Ermahnungen oder Hinweise von Eltern oder Lehrern kaum akzeptiert. Im Ausbildungsbetrieb ist der junge Mensch in einer anderen Situation – gerade zu Beginn der Ausbildung. Er muss sich in seine neue Umgebung einfinden, deren Regeln und Besonderheiten er kaum kennt. Daher ist er auf der Suche nach einer Leitfigur. Dies kann und sollte der Ausbilder sein. Dieser ist für den Auszubildenden die Respektperson, denn er entscheidet letztlich über Erfolg und Misserfolg der Ausbildung, über die anschließende Anstellung als Mitarbeiter und vieles mehr. Diese starke Position gilt es beim Thema Alkohol und Drogen zu nutzen.
Ein besonderes Problem beim Missbrauch ist der Gruppendruck. Die Jugendlichen wollen „dazu gehören“, tun sich schwer damit sich gegen die Gruppe zu stellen und nicht mitzumachen. Gerade in Betrieben mit mehreren Auszubildenden kann mit dieser Gruppe ein gewisses Gegengewicht zur „privaten“ Gruppe gebildet werden.
Wichtig ist es, dass Thema Alkohol und Drogen zu thematisieren, ohne aber zu sehr mit dem erhobenene Zeigefinger zu arbeiten – das führt häufig eher zu einer gegenteiligen Reaktion. In Betrieben mit mehreren Auszubildenden kann das Thema auch im Rahmen von Gruppenarbeiten aufbereitet werden. Gespräche mit Betroffenen, also ehemaligen Alkohol- oder Drogenabhängigen, wirken manchmal Wunder. Deren Schilderungen aus erster Hand haben eine ganz andere Wirkung als die theoretischen Darstellungen von Eltern oder Lehrern. Ich habe selbst einmal an einer Veranstaltung mit dem Triathlon-Athleten Andreas Niedrig teilgenommen, der früher schwer drogenabhängig war (Buchtipp: „Vom Junkie zum Ironman“). Die schon beinah andächtige Stille, mit der fast tausend Jugendliche diesem Mann zugehört haben und die Reaktionen nach dem Vortrag waren beeindruckend. Es gibt in vielen Regionen Organisationen oder Einzelpersonen, die bereit sind mit Jugendlichen solche Gespräche zu vermitteln oder zu führen. Auch so etwas können im Übrigen die Jugendlichen selbst organisieren – natürlich mit entsprechender Unterstützung durch den Ausbilder.
Wie kann man Alkohol oder Drogenmissbrauch erkennen?
Die meisten gar nicht, weil sie es nicht erkennen wollen. Noch immer gilt in vielen Unternehmen die Devise, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wer jedoch seine Mitarbeiter mit wachem Blick sieht, kann durchaus Hinweise wahrnehmen. Wichtig ist es daher, mit offenen Augen die anvertrauten Auszubildenden zu beobachten. Nur so können Indizien wahrgenommen werden. Allerdings gibt es zwischen den Auswirkungen von Drogen und denen von Alkohol durchaus Abweichungen. Mögliche Hinweise auf einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch können zum Beispiel sein:
- Konzentrationsstörungen
- geistige „Abwesenheit“
- Kurzschlaf bei der Arbeit
- Händezittern
- Halluzinationen
- Häufung von Kurzerkrankungen, insbesondere Montags
- „Fahne“ am Morgen
- auffälliges Trinkverhalten bei Festivitäten
Nicht jeder dieser Hinweise muss zwangsläufig auf einem entsprechenden Missbrauch basieren sondern kann auch völlig andere Ursachen haben. Der Betroffene sollte daher genauer beobachtet und auf die Auffälligkeiten angesprochen werden.Den tatsächlichen Beweis kann letztlich nur ein Alkoholtest (Blut- oder Atemalkoholtest) erbringen, bzw. ein Drogenscreening. Diese Mittel stehen dem Unternehmen allerdings nicht ohne weiteres zur Verfügung. Grundsätzlich wäre hierfür eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. In einigen Unternehmen mit hohen Sicherheitsanforderungen gibt es solche Vereinbarungen. (siehe Beitrag „Alkohol im Betrieb – Nachweis“)
Was kann der Ausbilder tun?
Hat der Ausbilder den Verdacht, dass einer seiner Schützlinge ein Drogen- oder Alkoholproblem hat, sollte er ihn darauf ansprechen. Wichtig ist, dass dies im Einzelgespräch, also absolut vertraulich geschieht. Dabei sollten Vorwürfe und Angriffe vermieden werden. Der Ausbilder schildert seine Wahrnehmungen und bittet den Auszubildenden um Stellungnahme. Gegebenenfalls können auch die Eltern in ein Folgegespräch einbezogen werden, bei Jugendlichen ist das zwingend.
Gibt es mehrere Auszubildende in einem Jahrgang, kann sich der Ausbilder die Gruppendynamik zu nutze machen und das Thema Alkohol im Rahmen der Ausbildung thematisieren. Dann beschäftigen sich die jungen Leute in ihrer Gruppe mit dem Thema. Die dort selbst erarbeiteten Ergebnisse sind in der Regel sehr viel wirkungsvoller als Vorhaltungen eines Erwachsenen (siehe auch Abschnitt „Ausbilder in der Pflicht“).
Ist ein Alkohol- oder Drobenproblem bestätigt, sollte der Ausbilder dem Betroffenen Hilfe anbieten. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kontakten zu professioneller Hilfe. Wichtig ist, dass dem Auszubildenden die möglichen Konsequenzen seines Verhaltens deutlich aufgezeigt werden. Sinnvoll ist es, einen verbindlichen, schriftlichen Vertrag abzuschließen, in dem die Hilfsangebote des Unternehmens und die Verpflichtungen des Betroffenen genauso festgeschrieben werden, wie auch die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Vereinbarung. Festzulegen ist auch, in welchen Abständen und in welcher Form die Überprüfung des Einhaltens der Vereinbarung erfolgt. Wird externe Hilfe, etwa durch einen Arzt oder Therapeuten, genutzt, sollte dieser in die Vereinbarung einbezogen werden.
Wie kann das Unternehmen vorbeugen?
Natürlich ist der Einfluss des Ausbildungsbetriebes auf die Verhaltensweisen im privaten Bereich nur sehr eingeschränkt möglich. Gleichwohl kann man einiges dafür tun, das Problembewusstsein bei den jungen Mitarbeitern zu stärken. Dazu einige Grundsätze:
- Alkohol im Unternehmen sollte grundsätzlich tabu sein. Es nutzen alle Appelle und Vorhaltungen nichts, wenn die Jugendlichen sehen, dass im Unternehmen Alkoholkonsum zumindest toleriert wird.
- Das Thema Alkohol sollte auch Ausbildungsthema sein. Dabei kann es etwa um die Wirkungen von Alkohol (und Drogen) auf die Arbeitsleistung, insbesondere aber auf die Gefährdung der Betroffenen selbst und er anderen Mitarbeiter gehen. Das Thema kann man – sofern mehrere Auszubildende vorhanden sind – in der Gruppe selbst erarbeiten lassen.
- Persönliche Berichte von trockenen Alkoholikern oder ehemaligen Drogensüchtigen können das Nachdenken fördern und zeigen in vielen Fällen Wirkung.
- Abstimmung mit der Berufsschule über entsprechende Maßnahmen (Projekttage, Gruppenaufgaben usw.) zur Thematisierung des Alkoholproblems, insbesondere wenn es im Unternehmen nur einzelne Auszubildende gibt.
Arbeitsrecht
Zu den arbeitsrechtlichen Hintergründen und Regelungen erfahren Sie mehr unter dem Stichwort „Alkohol im Betrieb – Abmahnung und Kündigung“.