Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen beraten Kundinnen und Kunden in puncto Versicherungsschutz, Vermögensanlage und Altersvorsorge. Die Ausbildungsordnung wurde nun modernisiert. Die neuen Regelungen treten zum Ausbildungsbeginn am 1. August 2022 in Kraft.

Die Entwicklung der beratungs- und vertriebsorientierten Branche sei dynamisch, berichtet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Ein Schwerpunkt wurde daher unter anderem auf die mittlerweile über vielfältige digitale Kanäle verfügbaren Geschäftsmodelle gelegt. Praktisch drückt sich das in mehr digitalen Kompetenzen sowie modernen Arbeits- und Projektmethoden aus.

Das Herzstück der Ausbildung bilden die „Kundenbedarfsfelder“, entlang derer die zu vermittelnden Kompetenzen aufgebaut werden. Solche Bedarfsfelder sind die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum, von Berufsausübung und Freizeitgestaltung, von Mobilität und Reisen, von Krankheit und Pflege sowie die Förderung der Gesundheit. Weitere Betätigungsfelder sind Vermögensbildung, Altersvorsorge, Einkommensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.

Hinzu kommen Wahlqualifikationen, zu denen beispielsweise „Versicherungsfälle managen“, „Risikomanagement durchführen“ oder „Risiken für Nicht-Privatkunden absichern“ gehören. Neu ist die Wahlqualifikation „Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft“. Sie führt Fachwissen mit IT-Inhalten zusammen.

Überarbeitet wurde die seit 2006 gültige alte Ausbildungsordnung vom BIBB, den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis. Das neue Profil soll den Kaufleuten ein weites Betätigungsfeld insbesondere in Versicherungsunternehmen oder in der Finanzdienstleistungsbranche eröffnen. Das kam bisher schon gut an: Mit insgesamt mehr als 12.300 Auszubildenden im Jahr 2020 zählte der Beruf zu den stark nachgefragten Ausbildungen.

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