Beim Blick über den Tellerrand stieß es auf einige Anregungen, die sich andernorts bereits bewährt haben. In Großbritannien beispielsweise liege die Beteiligung von Arbeitnehmern an der betrieblichen Altersversorgung bei hohen 91 Prozent. Erreicht wurde dies durch unkomplizierte Teilnahmeoptionen und einfache Standardlösungen sowie ein Opt-out-System. Bei solchen Modellen nehmen Arbeitnehmer teil, sofern sie nicht aktiv widersprechen.
Die Schweiz, die Niederlande und die USA seien indes „weitaus fortschrittlicher aufgestellt als Deutschland“, wenn es darum geht, betriebliche Rentenansprüche von einem Arbeitgeber zum nächsten „mitzunehmen“. Wieder andere Länder hätten mit dem Wegfall von Zinsgarantien auf demografische Entwicklungen und Niedrigzinsphasen reagiert. Im Gegenzug seien Arbeitnehmern vielfältige Wahlmöglichkeiten der Geldanlage geboten worden. Generell erweise sich mehr Flexibilität als teilnahmefördernd, heißt es bei der Beratung weiter.
Das Unternehmen kritisiert zudem „umfassende Besitzstandsregelungen“ in Deutschland – woanders finde man sie selten. In den Niederlanden beispielsweise seien für künftige Dienstzeiten von 2026 an nur noch Pensionspläne zulässig, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge und nicht mehr die Leistungen garantiert.
„Bei der Betrachtung der Länder haben wir nicht die eine Blaupause für Deutschland gefunden, die einfach kopiert werden könnte“, fasst Carsten Hölscher von Aon die Ergebnisse zusammen. Er mahnt jedoch einen arbeitsrechtlichen Rahmen an, der die Anpassung der bAV-Modelle an aktuelle Entwicklungen wie Niedrigzins und Demografie zulasse. Zudem könne der Wegfall von Garantien in vielen Fällen Vorteile für die Arbeitnehmer bringen: „Wir hoffen, dass die nächste Bundesregierung den politischen Mut aufbringen wird, auch Veränderungen auf den Weg zu bringen, die auf den ersten Blick unpopulär erscheinen.“