Das Infektionsschutzgesetz sah bisher schon keinen Anspruch auf Entschädigung vor, wenn die Quarantäne durch eine allgemein empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Teilnehmende der Bund-Länder-Runde verwiesen daher darauf, dass nun lediglich geltendes Recht angewendet werde. Schließlich habe jedem ein Impfangebot gemacht werden können, eine Quarantäne sei somit für Ungeimpfte vermeidbar.
„Der Verdienstausfall muss bei einer Quarantäne unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden“, sagt dagegen VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie weist darauf hin, dass es keine allgemeine Impfpflicht gebe. Daraus ergebe sich auch, dass es keine existenzgefährdenden Folgen haben dürfe, wenn sich ein Mensch mit angeschlagener Gesundheit aufgrund einer chronischen Erkrankung gegen eine Impfung entscheidet – insbesondere, wenn medizinisch noch nicht einschätzbar sei, wie diese sich auf seine Gesundheit auswirkt.
Bei der neuen Regelung gehe es nicht „um zehn oder 20 Euro für einen ehemals kostenfreien Bürgertest“, so Bentele weiter. Vielmehr stünde das Entgelt für bis zu 14 Tage Arbeit auf dem Spiel. Gerade ärmere Menschen würden unverhältnismäßig stark darunter leiden, wenn wegen einer Quarantäne ein halber Monatsverdienst wegfalle. Die VdK-Präsidentin führt einen weiteren Grund für ihre Gegenwehr an: Es werde auch Lohnersatz gezahlt, wenn jemand erkrankt, weil er viel raucht, viel Zucker und Fett isst oder risikoreiche Sportarten ausübt. „Ein Gesundheitswesen, dass diese Kosten nicht mehr übernimmt, lehnt der VdK aus guten Gründen ab.“