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Landesarbeitsgericht Sachsen
Urt. v. 22.04.2024, Az.: 2 Sa 88/23
Urt. v. 22.04.2024, Az.: 2 Sa 88/23
Wirksamkeit einer Kündigung insbesondere vor dem Hintergrund einer verspäteten Erhebung der Kündigungsschutzklage; Kenntnis im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Fundstellen:
AA 2024, 198
ArbR 2024, 463
FA 2024, 304
NZA 2024, 1360
NZA-RR 2024, 533-537
LAG Sachsen, 22.04.2024 - 2 Sa 88/23
Amtlicher Leitsatz:
- 1.
Die Kenntnis im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG liegt erst vor, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund einer ärztlichen Untersuchung berechnen kann, ob sie bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwanger war.
