Aktuell
- Ob Gesetze, Fachbeiträge oder Arbeitshilfen: Mit regelmäßigen Updates halten wir die Datenbanken auf dem neuesten Stand.
- Fachexperten haben Gesetzesänderungen im Blick und arbeiten sie zu jedem Update ein. Bei wichtigen Reformvorhaben liefern sie Ausblicke auf zukünftige Neuerungen. So bleiben Sie auf dem Laufenden und können sich vorbereiten.
- Die Einträge in den Lexika sind für HR-Professionals verfasst und enthalten zahlreiche Beispiele aus der Arbeitswelt.
Tiefgehend
- Über 1.350 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie allgemeinverbindliche Tarifverträge im Wortlaut
- Mehr als 55.000 Gerichtsentscheidungen im Volltext
- Über 4.000 Fachbeiträge mit Fokus auf Arbeits-und Sozialversicherungsrecht sowie Personalwesen und Arbeitsschutz
- Mehr als 1.000 Arbeitshilfen: Formulare, Mustertexten, Berechnungsprogrammen
Besitzen Sie bereits einen Account?
Um die Programme nutzen zu können, loggen Sie sich bitte hier mit Ihren Kundendaten ein oder registrieren Sie sich als Neukunde:
Jetzt registrieren
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Abschnitt VIII – Beitragsmeldung und -zahlung
§ 18 VfTVSkBG03 – Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer
(1) Der Arbeitgeber hat zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs-, Lohnausgleichs- und Berufsbildungsverfahren als Sozialkassenbeitrag einen Gesamtbetrag von 18,00 v. H. der Summe der Bruttolöhne aller von diesem Tarifvertrag gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 erfassten Arbeitnehmer des Betriebes (Bruttolohnsumme) an die Kasse abzuführen. Der in dem Gesamtbetrag enthaltene Prozentsatz für das Urlaubsverfahren beträgt 15,60 v. H..
(2) Der Arbeitgeber mit Betriebssitz in einem der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein hat zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen abweichend von Abs. 1 einen Gesamtbetrag von 20,00 v. H. der