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Rauchverbot - Verstöße

Information

1. Allgemeines

Betriebliche Rauchverbote sowie örtliche Einschränkungen des Rauchens sollen unterschiedlichen Schutzzielen dienen, die von der allgemeinen Gefahrenabwehr über den Arbeitsschutz bis hin zum Gesundheitsschutz der Nichtraucher und der Außendarstellung des Unternehmens reichen können. Zudem beruhen sie auf Rechtsgrundlagen der unterschiedlichsten Art, teils öffentlich-rechtlich teils privatrechtlich begründet.

Dementsprechend sind bei den Konsequenzen von Verstößen gegen Rauchverbote Regelungszwecke und -grundlagen zu beachten.

2. Regelungen nach öffentlichem Recht

Öffentlich-rechtliche Vorschriften und gerade auch die Arbeitsschutzbestimmungen über Rauchverbote sind vielfach unmittelbar an die Arbeitnehmer gerichtet. Ein Verstoß gegen ein Rauchverbot kann deswegen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, wie etwa § 18 a Abs. 2 Nr. 9f Fleischhygiene-Verordnung - FlHV - in der Fassung vom 21.05.1997 (BGBL I, S. 1138) oder § 5 Abs. 1 des BNichtrSchG