Nach dem Lockdown ist ein Teil der Wissensarbeiter wieder ins Büro zurückgekehrt. Die aktuellen Abstands- und Hygieneanforderungen verhindern aber oft noch, dass wieder alle Mitarbeiter physisch anwesend sein können. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) hat nun auf Basis der neuen SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel Empfehlungen für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen veröffentlicht.

Nach dem Lockdown ist ein Teil der Wissensarbeiter wieder ins Büro zurückgekehrt. Die aktuellen Abstands- und Hygieneanforderungen verhindern aber oft noch, dass wieder alle Mitarbeiter physisch anwesend sein können. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) hat nun auf Basis der neuen SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel Empfehlungen für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen veröffentlicht.

Zwischen den einzelnen Mitarbeitern ist eine Distanz von mindestens 1,50 Meter einzuhalten. In manchen Fällen kann diese Regel zwischen den Arbeitsplätzen aus betriebstechnischen Gründen jedoch nicht sichergestellt werden. Kommt es dann bei der Arbeitsausführung zu Kontakten, die länger als 15 Minuten dauern, sind als technische Maßnahme Abtrennungen zu installieren. „Vorteilhaft ist der Einsatz transparenter Materialen, da diese den Sichtkontakt zwischen den Arbeitsplätzen erhalten und das Tageslicht nicht abschirmen“, rät der Verband.

Ähnliches gilt für gegenüber aufgestellte Schreibtische: Ist der Mindestabstand nicht durchgängig gewährleistet und sollen beide Plätze genutzt werden, kann der Schutz durch eine zusätzliche Abschirmung zwischen den Plätzen hergestellt werden. Dabei muss der obere Rand der Abtrennung für Sitzarbeitsplätze mindestens 1,50 Meter über den Boden reichen, für Steharbeitsplätze sowie bei Theken mit stehenden Kunden sind mindestens zwei Meter erforderlich. Falls Sitz-Steh-Arbeitstische genutzt werden, sollten die Abschirmungen so angebracht werden, dass sie sich zusammen mit der Tischfläche nach oben oder unten bewegen, heißt es beim IBA weiter.

Sind Tische mit einer Arbeitsplatzbreite von 1,20 Metern nebeneinander aufgestellt, muss der Abstand zwischen den einzelnen Elementen vergrößert werden. Alternativ sind seitliche Abtrennungen zu installieren. Auch seitliche Abschirmungen der Arbeitsplätze zu angrenzenden Wegeflächen sollten in Betracht gezogen werden: „Um eine ausreichende Abschirmung auf zwei Meter Höhe zu erreichen, können vorhandene Stellwände mit transparenten Aufsätzen aus Glas oder Kunststoff ergänzt werden.“ Der Verband empfiehlt zudem eine längerfristige Ausrichtung der Maßnahmen, da sie wohl noch mehrere Monate lang nötig sein werden.

Dieser Beitrag wurde erstellt von David Schahinian.

Aktuelle Beiträge