Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im vergangenen Jahr bei 18 Prozent, bereinigt bei 7 Prozent. Dabei ist der unerklärliche Anteil – weniger Lohn trotz etwa vergleichbarer Tätigkeit – größer geworden.

Das Statistische Bundesamt hat die alljährlichen Zahlen zum Gender Pay Gap für das Jahr 2022 veröffentlicht. Demnach verdienten Frauen in Deutschland pro Stunde 20,05 Euro brutto, was 4,31 Euro oder 18 Prozent weniger ist als der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Männer. Rechnet man die 18 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen 66 Tage umsonst. Daraus ergibt sich der symbolische Equal Pay Day, der dieses Jahr am 7. März stattfindet.

Damit hat sich der Gender Pay Gap im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert. Arbeitgeber zahlten Frauen 19,12 Euro und Männern 23,20 Euro pro Stunde. Auf Ebene der einzelnen Bundesländer gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Lohnlücke: Am größten ist sie mit 23 Prozent in Baden-Württemberg, am kleinsten in Sachsen-Anhalt mit 6 Prozent.

Der Verdienstunterschied lässt sich laut dem Statistischen Bundesamt zu 63 Prozent auf unterschiedliche Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien zurückführen, die zwischen Männern und Frauen bestehen. Demnach arbeiten Frauen häufiger in Branchen und Berufen, in denen schlechter gezahlt wird. Zudem haben sie weniger häufig Führungspositionen inne und arbeiten öfter in Teilzeit, was dem Statistischen Bundesamt zufolge auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Diese Kriterien werden von dem sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap herausgerechnet. Übrig bleiben 37 Prozent, bei denen das Statistische Bundesamt von einem „unerklärten Teil“ spricht, der sich eben nicht auf die soeben genannten Gründe zurückführen lässt. In diesen Fällen fällt der Verdienst also trotz vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie niedriger aus. So ergibt sich ein bereinigter Gender Pay Gap von 7 Prozent. Im Vorjahr lag er bei 6 Prozent. Zudem war der Anteil des „unerklärten Teils“ im Jahr 2021 mit 29 Prozent kleiner.

Eingeschränkte Vergleichbarkeit zu den Vorjahren

Dass die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten im Berichtsjahr 2022 höher ausfällt als noch im Vorjahr (2021: 4,08 Euro) und auch der bereinigte Gender Pay Gap höher liegt, könnte laut den Analysten und Analystinnen an einem Wechsel der Datenquelle und der Erhebungsmethodik liegen. Bei der neuen monatlichen Verdiensterhebung fällt der Anteil der Verdienststärksten höher aus als noch in der Verdienststrukturerhebung. Unter diesen Verdienststärksten befinden sich mehr Männer als Frauen. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren sei aufgrund dessen eingeschränkt.

Der bereinigte Gender Pay Gap sei zudem als “Obergrenze für Verdienstdiskriminierung” zu verstehen. Würden weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen – wie etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen – ist davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen.

Da die Verdienstunterschiede in der Langzeitbetrachtung aber nur sehr langsam kleiner werden, dürfte der Gender Pay Gap auch bei einer optimalen Datenlage nicht allzu sehr geschrumpft sein. Bereits 1999 lag der Gehaltsunterschied bei 19 Prozent. Gemessen wurde dies damals noch im Europäischen Haushaltspanel. Zu Beginn der Verdienststrukturerhebung im Jahr 2006, die dann bis einschließlich 2021 angewendet wurde, lag der Unterschied bei 23 Prozent unbereinigt.

Quelle: Personalwirtschaft.de

Aktuelle Beiträge