Unternehmensgröße und -standort haben einen Einfluss, auch Gehalt und Tarifbindung. Wie hoch der Anteil der Urlaubsgeldbezieher insgesamt ist, hängt aber auch von der Untersuchungsmethode ab.

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch wie viele Mitarbeitende bekommen für ihre Auszeit von ihrem Arbeitgeber Geld on top zum eigentlichen Gehalt gezahlt? Das kommt darauf an, wen man fragt.

Laut einer Online-Befragung des Internetlohnportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung betreut wird, erhalten 2023 47 Prozent aller Menschen in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Damit bekommen fast genauso viele Mitarbeitende die Sonderzahlung wie 2022. Damals waren es 46 Prozent. Vor allem Beschäftigte, deren Vergütung an einen Tarifvertrag gebunden ist, bekommen von ihrem Arbeitgeber überdurchschnittlich oft Urlaubsgeld gezahlt – 74 Prozent gegenüber 35 Prozent derjenigen, deren Vertrag nicht auf einer Tarifvereinbarung basiert. Das WSI hatte rund 60.000 Beschäftigte in der Privatwirtschaft im Frühjahr 2023 befragt.

Welche Arbeitgeber zahlen eher ein Urlaubsgeld?

Demnach lassen unter anderem die Größe des Unternehmens wie auch die der Gehaltszahlung die Urlaubsgeldwahrscheinlichkeit steigen. Allerdings nach Ansicht der WSI-Forschenden nur mittelbar, da sie vor allem die Wahrscheinlichkeit der Tarifbindung erhöhen. Größere Unternehmen sind nämlich häufiger an Tarifverträge gebunden – und zahlen auch deshalb häufig mehr als kleinere. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber im Westen Deutschlands verortet ist oder er seinen Beschäftigten ein hohes Gehalt zahlt, so die Analystinnen und Analysten der Befragung.

Unklare Datenlage?

Zu gänzlich anderen Ergebnissen kommt auf den ersten Blick eine Auswertung des Statistischen Bundesamts (Destatis). Demnach erhalten nicht etwa 74 Prozent der Mitarbeitenden, deren Arbeitsvertrag an tarifliche Vereinbarungen geknüpft ist, ein Urlaubsgeld, sondern nur 47 Prozent. Ein Unterschied von knapp 30 Prozent.

Laut einem Sprecher der Hans-Böckler-Stiftung lässt sich die Diskrepanz allerdings leicht erklären. Die 74 Prozent würden sich nur auf Mitarbeitende in der Privatwirtschaft beziehen, nicht aber auf Angestellte im Öffentlichen Dienst. Bei letzterem seien Urlaubs- und Weihnachtsgeld jüngst kombiniert worden und werden nun als eine Sonderzahlung gezahlt. Diese einmalige Zahlung hätten die Expertinnen und Experten des Statistischen Bundesamts als Weihnachtsgeld und nicht als Urlaubsgeld bewertet. In anderen Worten: Mitarbeitende aus dem Öffentlichen Dienst, deren Urlaubsgeld gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld gezahlt wird, wurden von Destatis als Menschen ohne Urlaubsgeld mitgerechnet. Die Destatis-Auswertungen zum Urlaubsgeld basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die auch zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes erfasst werden. Damit sind sie laut einem Destatis-Sprecher aber im Gegenteil zu den WIS-Zahlen repräsentativ. „Wir bilden die Gesamtwirtschaft ab.“

Neben der Verbreitung des Urlaubsgeldes weisen die Zahlen des Statistischen Bundesamts auch die durchschnittliche Höhe der Zahlung aus. Sie liegt bei 1.602 Euro brutto und damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent gestiegen ist. Dieser Steigerung gegenüber stellen die Expertinnen und Experten des Statistischen Bundesamts allerdings eine andere Zahl: Der Preis für Pauschalreisen hat sich im selben Zeitraum um 13,6 Prozent erhöht.

Quelle: Personalwirtschaft.de

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