Konkret erhöhte sich der Mindestlohn von 10,15 Euro im Westen und 10,10 Euro im Osten auf bundeseinheitliche 10,45 Euro. Dieser gilt für den Einsatz ungelernter Hilfskräfte, die eine betriebliche Einweisung benötigen. Auch in den anderen Entgeltgruppen erhalten Zeitarbeiter mehr Lohn: Für Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind, steigerte sich der Stundenlohn von 10,82 beziehungsweise 10,42 Euro auf 11,15 Euro.
Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist, werden fortan mit 11,72 Euro entlohnt. Bisher war ein Stundenlohn von mindestens 11,38 Euro im Westen und 10,98 Euro vorgesehen. Die Bezahlung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist, steigert sich von 12,42 beziehungsweise 11,93 Euro auf bundesweit einheitliche 12,79 Euro. An der Spitze des Spektrums – der selbstständigen Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist – sind fortan 22,79 Euro pro Stunde fällig. Bisher mussten mindestens 22,12 beziehungsweise 21,24 Euro bezahlt werden.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bezeichnet den 1. April als „ein historisches Datum“, da in Deutschland erstmalig ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche gelte. Es schließe sich ein Kreis langjähriger erfolgreicher Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern, sagt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Der Schritt habe sich zudem nur durch das „hohe Gut der Tarifautonomie“ realisieren lassen: „Damit haben die Tarifvertragsparteien eindrucksvoll demonstriert, dass sie faire Bedingungen auch ganz ohne gesetzliche Regulierungen schaffen können.“